Meine Aufgabe besteht darin, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen, das Interesse meiner Mandanten zu erkennen und diesem Interesse zum Durchbruch zu verhelfen.
Meine Aufgabe besteht darin, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen, das Interesse meiner Mandanten zu erkennen und diesem Interesse zum Durchbruch zu verhelfen.
Stephan Althausen
Bitte kontaktieren Sie mich.
Ihr Recht ist mein Ansporn
Stephan Althausen
Werdegang
1988 – 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
1994 – 1996 Referendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin
1996 – 1997 Anwaltsakademie der Universität Bielefeld und angestellter Rechtsanwalt in Bautzen
2004 Abschluss Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht
1998 – 2009 Partner der Sozietät Althausen & Fischer in Berlin
Mitgliedschaften: Liberaler Mittelstand Berlin e.V., Berliner Anwaltsverein,
Deutscher Anwalt Verein, Rechtsanwaltskammer Berlin
Lehrtätigkeit: Lehrbeauftragter der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege und der Handels- und Finanzakademie in Berlin
Auslandstätigkeit: Kanzlei der Rechtsanwälte Vassilakakis in Thessaloniki (Griechenland)
Fälle insgesamt
davon gewonnen
Vergleiche
In den nachfolgenden Rechtsgebieten werde ich gerne für Sie beratend tätig.
Mietrecht
Sie können gerne ein erhaltenes Mieterhöhungsverlangen oder eine Ankündigung zur Modernisierung zur kompetenten Überprüfung vorlegen.
Ich berate Sie gerne über die BGH Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen, Kündigungsfristen der Altmietverträge, Mietminderung aufgrund Mängel, Vereinbarungen anderer als der gesetzlichen Kündigungsfristen sowie Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung u.v.m.
Versicherungsrecht
Kaum ein Land ist so gut versichert wie Deutschland. Versicherungen sind wichtig und notwendig. Einige Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Doch leider läuft im Versicherungsfall nicht immer alles so glatt, wie man sich das bei Abschluss der Versicherung vorgestellt hat. Das Versicherungsrecht ist hochkomplex und die Begründungen der Versicherungen, im Leistungsfall nicht zu zahlen, können vielfältig sein. Leider erleben wir häufig, dass die versicherte Person ihr Recht im Schadensfall nicht durchsetzt.
Zivilprozessrecht
Im Zivilprozess streiten zwei Parteien, Kläger und Beklagter, vor den ordentlichen Gerichten über ihre bürgerlich-rechtlichen Rechte. Der Prozess soll diesen Streit verbindlich klären. Hierzu erfolgt vor Gericht ein Erkenntnisverfahren, in dem der Sachverhalt aufgeklärt und rechtlich beurteilt wird. Stellt das Gericht das Bestehen eines Anspruchs fest, folgt im Anschluss ein Vollstreckungsverfahren, in dem die gerichtliche Entscheidung zwangsweise durchgesetzt wird.
Ich streite für Sie!
Weitere Rechtsgebiete in denen ich tätig bin.
- Erbrecht
- Grundstücksrecht
- Vertragsrecht
ZUR KIRCHENADVOKATUR
nur für Pfarrer und Kirchengemeinden
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Was kostet Sie meine Inanspruchnahme ?
Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ).
Generell gibt es die Möglichkeit dreier verschiedener Abrechnungsarten – nach
• Zeitaufwand
• Gebührenordnung ( RVG )
• Pauschalhonorar
Eine Beurteilung Ihres Falles sowie die für Sie günstigste Abrechnungsart werde ich mit Ihnen bereits im ersten Gespräch erörtern.
Im allgemeinen handelt es sich bei den hier relevanten Beratungsbereichen um solche des Zivilrechtes. Das Zivilrecht umfasst alle Rechtsangelegenheiten zwischen Bürgern bzw. Unternehmen und Gesellschaften untereinander. Bedeutsam sind hier insbesondere vertragsrechtliche Angelegenheiten (Kauf, Miete, Werkvertrag, Leihe, Schenkung usw.), ferner Grundstücks-, Familien- und Erbrechtsangelegenheiten und alle gesetzlichen Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung oder Vornahme von Handlungen.
Maßgeblich für die Abrechnung anwaltlicher Tätigkeiten in Zivilverfahren sind die sog. Gegenstandswerte (im außergerichtlichen Verfahren) bzw. Streitwerte (im gerichtlichen Verfahren). Gegenstands- und Streitwerte sind zum Beispiel:
• Die Höhe der Forderung bei Geldforderungen.
• Die Höhe des Vermögens, z.B. der Nachlass bei Erbschaft.
• Der 12-fache Monatsbetrag einer Kalt-Miete oder des Mietminderungsbetrags in Mietsachen.
Kann kein Wert beziffert werden, muss der Streitwert ggf. vom Gericht bzw. bei außergerichtlichen Tätigkeiten vom Anwalt angemessen geschätzt werden.
Gut beraten ist…
… wer sich VORHER beim Richtigen mal erkundigt.
und der könnte ich sein.
Ein Vertrag ist schnell unterschrieben. Ein Blick vorher von einem Fachmann kann Sie vor Nachteilen bewahren.
Wie Sie sich auch entscheiden: Hinterher sind Sie immer klüger…
Kooperationen
Einige Rechtsgebiete erfordern spezielles Wissen.
Deswegen kooperiere ich mit mit den Anwälten SEIDEL SUMOWSKI
in deren Kanzlei ich auch mein Büro habe.
Bitte kontaktieren Sie mich.
das sagen meine Mandanten
“In jahrelanger Zusammenarbeit habe ich Rechtsanwalt Althausen als äußerst kompetenten und zuverlässigen Anwalt kennen gelernt..“
“Seit Jahren betreut Herr Althausen mein Unternehmen. Vom Mahnbescheid bis Vertragsabschlüsse. Ich bin sehr zufrieden“
“Seit Jahren steht mir Rechtsanwalt Althausen zur Seite. „